Der Verein - Die organisatorische Seite

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Zweck - Wie haben wir es vor? 
Das finden Sie in unserer Satzung oder möglicherweise übersichtlicher per Klick auf die einzelnen Paragraphen:

§1Name und Sitz §9Organe des Vereins
§2Aufgabe und Zweck des Vereins §10Vorstand
§3Gemeinnützigkeit  §11Der Beirat
§4Vermögensbildung §12Mitgliederversammlung
§5Mitgliedschaft §13Aufgaben der Mitgliederversammlung
§6Beitritt §14Beschlussfähigkeit, ...
§7Ende der Mitgliedschaft §15Auflösung des Vereins
§8Mitgliedsbeitrag   
1. Der Vorstand besteht aus
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schatzmeister/in      
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Jede/r vertritt gerichtlich und außergerichtlich den Verein alleine.
3. Im Innenverhältnis ist der/die stellvertretende Vorsitzende nur dann zur Vertretung berechtigt, wenn der/die Vorsitzende verhindert ist und seine/n Stellvertreter/in entsprechend beauftragt hat.
4. Im Innenverhältnis gilt: Der/Die Schatzmeister/in verwaltet die Kasse und das Vermögen des Vereins; er/sie führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben; Zahlungsanweisungen
bedürfen der Unterschrift des/der Schatzmeisters/in. Ausgaben für Vereinszwecke bis Euro 1000, - kann er/sie selber, bis Euro 2000, - nur auf Anweisung des/der Vorsitzenden oder des/der stellvertretenden Vorsitzenden vornehmen.
Darüber hinausgehende Beträge bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.
5. Die Wahl des Vorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat. Die Wiederwahl des Vorstands ist möglich.
6. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, eine/n Ersatzfrau/mann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.
7. Der Vorstand berät über alle wichtigen Vereinsangelegenheiten und sorgt für die Einhaltung der Satzung. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Zu seinen Aufgaben gehören die Leitung des Vereins und seine Vertretung nach außen, die Öffentlichkeitsarbeit für den Verein, die Beschlussfassung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Vereinsmitgliedern sowie die Berufung von Mitgliedern für den Beirat.
8. Die  Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens zweimal jährlich statt und werden von dem/der Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Sitzungsleiter/in. Die Protokolle über die Vorstandssitzungen (Beschluss-Protokolle) werden durch den/die Protokollführer/in schriftlich abgefasst und von dem/der Sitzungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in unterzeichnet. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

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