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Zweck - Wie haben wir es vor?
Das finden Sie in unserer Satzung oder möglicherweise übersichtlicher per Klick auf die einzelnen Paragraphen:
§1 | Name und Sitz | §9 | Organe des Vereins | |
§2 | Aufgabe und Zweck des Vereins | §10 | Vorstand | |
§3 | Gemeinnützigkeit | §11 | Der Beirat | |
§4 | Vermögensbildung | §12 | Mitgliederversammlung | |
§5 | Mitgliedschaft | §13 | Aufgaben der Mitgliederversammlung | |
§6 | Beitritt | §14 | Beschlussfähigkeit, ... | |
§7 | Ende der Mitgliedschaft | §15 | Auflösung des Vereins | |
§8 | Mitgliedsbeitrag | |||
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Einmal im Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung von dem/der Vorsitzenden einzuberufen. Die Mitglieder sind schriftlich (postalisch oder elektronisch) unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen einzuladen. 2. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen schriftlich (postalisch oder elektronisch) einberufen, wenn er das mehrheitlich beschließt oder wenn mindestens 30% der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen. 3. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der Protokollführerin zu unterzeichnen ist. |