Der Verein - Die organisatorische Seite

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Zweck - Wie haben wir es vor? 
Das finden Sie in unserer Satzung oder möglicherweise übersichtlicher per Klick auf die einzelnen Paragraphen:

§1Name und Sitz §9Organe des Vereins
§2Aufgabe und Zweck des Vereins §10Vorstand
§3Gemeinnützigkeit  §11Der Beirat
§4Vermögensbildung §12Mitgliederversammlung
§5Mitgliedschaft §13Aufgaben der Mitgliederversammlung
§6Beitritt §14Beschlussfähigkeit, ...
§7Ende der Mitgliedschaft §15Auflösung des Vereins
§8Mitgliedsbeitrag   
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Einmal im Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung von dem/der Vorsitzenden einzuberufen. Die Mitglieder sind schriftlich (postalisch oder elektronisch) unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen einzuladen.
2. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen schriftlich (postalisch oder elektronisch) einberufen, wenn er das mehrheitlich beschließt oder wenn mindestens 30% der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen.
3. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der Protokollführerin zu unterzeichnen ist.

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