Der Verein - Die organisatorische Seite

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Zweck - Wie haben wir es vor? 
Das finden Sie in unserer Satzung oder möglicherweise übersichtlicher per Klick auf die einzelnen Paragraphen:

§1Name und Sitz §9Organe des Vereins
§2Aufgabe und Zweck des Vereins §10Vorstand
§3Gemeinnützigkeit  §11Der Beirat
§4Vermögensbildung §12Mitgliederversammlung
§5Mitgliedschaft §13Aufgaben der Mitgliederversammlung
§6Beitritt §14Beschlussfähigkeit, ...
§7Ende der Mitgliedschaft §15Auflösung des Vereins
§8Mitgliedsbeitrag   
1. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende, bei seiner/ihrer Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende, bei Verhinderung beider ein vom Vorsitzenden bestimmter Stellvertreter.
2. Jede Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
3. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Anträge der Mitglieder müssen mindestens 7 Tage vorher schriftlich beim Vorsitzenden eingereichtsein.
4. Satzungsänderungen, die Vereinsauflösung und Änderungen des Vereinszwecks bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine geplante Satzungsänderung, Vereinsauflösung oder Änderungen des Vereinszwecks müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.
5. Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung.
6. Bei Wahlen ist der/diejenige gewählt, der/die die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann (relative Mehrheit). Bei Stimmengleichheit ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Bei abermaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer/innen erfolgt nur dann geheim, wenn ein anwesendes Mitglied dies beantragt.

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